Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum

Im Rahmen einer durchgeführten Verkehrsschau in Stahlhofen sind vermehrt sogenannte „Bordsteinrampen“ aufgefallen. Diese liegen in den Regenrinnen und sollen eine bessere Einfahrt auf die eigenen Grundstücke ermöglichen. Teilweise sind diese sogar mit dem Untergrund verschraubt.

Ich möchte höflich darauf hinweisen, dass dies nicht rechtens ist und einen Eingriff in den Verkehrsraum darstellt, der sogar zu Haftungsschäden für die Eigentümer dieser Rampen führen kann. Des Weiteren verhindern diese Rampen den Regenablauf massiv, insbesondere da diese mit Sand und Schmutz zugesetzt sind. Auch das Verschrauben mit dem Untergrund ist absolut unzulässig, es wird dabei fremdes Eigentum beschädigt.

Bitte nicht liegen lassen!

Die zuständigen Behörden haben mich gebeten, hier an die Vernunft aller zu appellieren. Auch wenn der Handel hiermit eine Produktlösung zu bieten scheint. Diese Rampen können zwar kurzweilig für die Ein- und Ausfahrt genutzt werden, dürfen jedoch nicht liegen bleiben. Da diese „Unsitte“ in zahlreichen Orten festgestellt wurde, ist mit vermehrten Kontrollen zu rechnen. Ich bitte daher alle Nutzer solcher Bordsteinrampen, diese aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Vielen Dank

Patrick George, Ortsbürgermeister