Die Organe unserer Ortsgemeindeverwaltung sind der Ortsbürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates. Der Ortsbürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihm
- die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats im Benehmen mit den Beigeordneten und der Beschlüsse der Ausschüsse, soweit er selbst den Vorsitz führt;
- die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse;
- die laufende Verwaltung und
- die Erfüllung der der Gemeinde gemäß § 2 übertragenen staatlichen Aufgaben.
Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Gemeindebediensteten.
Unter diesem Menü finden Sie Informationen „aus dem Rathaus“ der Ortsgemeinde Stahlhofen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an den Ortsbürgermeister.