Gemeinde… was ist das?
Diese Frage zu beantworten, scheint gar nicht so einfach. Wenn wir hierzu Wikipedia befragen, so erhalten wir diese Antwort: „Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen. Das entspricht der LAU-2-Ebene der Europäischen Union.“
Die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz definiert Gemeinde in § 1 „Wesen und Rechtsstellung der Gemeinden“:
(1) Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates. Sie ist berufen, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern.
(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Sie sind in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze allein Träger der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung.
(3) Eingriffe in die Rechte der Gemeinden sind nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zulässig. Rechtsverordnungen, die Eingriffe in die Rechte der Gemeinden enthalten oder zulassen, bedürfen der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums; dies gilt nicht für Rechtsverordnungen der Landesregierung.
Ist das eine umfassende Beschreibung von Gemeinde?
Nein! Gemeinden sind nicht nur rechtliche Regelungen, Gemeinde ist nicht nur der Ort an dem Menschen wohnen. Unsere Dorfgemeinschaft ist weitaus mehr. Hier wirken und arbeiten Menschen, hier erleben wir Gemeinschaft und Heimat.
Daher ist dieses Menü auch vielfältig wie unsere Gemeinde – in den Untermenüs finden sich rechtliche Dinge, Informationen und viele Eindrücke aus unserer Dorfgemeinschaft.