Die 9 Gebote der Sicherheit und Solidarität

Bund und Länder beschließen gemeinsame Standards in den Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie.

Sehen wir diese freiheitsbeschränkenden Maßnahmen doch als solidarische Gebote zu unser aller Sicherheit, der eigenen und der der Mitmenschen. Wir können diese auch positiv formulieren

Zum eigenen und zum Schutz aller Mitmenschen habe ich mir folgende Gebote gegeben. Mir sind die Gefahren der Corona-Pandemie bewusst und ich leiste durch die Einhaltung der Gebote einen Beitrag zur Entlastung unserer Gesundheitssysteme und zeige meine Solidarität zu den Mitmenschen unserer Gesellschaft:

I. Ich möchte meine Kontakte auf ein absolutes Minimum beschränken und verzichte daher auf persönliche Kontakte außerhalb meines Haushaltes. Auch werde ich, aus Rücksichtnahme, Familienmitglieder, die außerhalb meines Haushaltes wohnen nicht persönlich besuchen.

II. Sollte ich in der Öffentlichkeit Menschen begegnen, weil ich mich beispielsweise an der frischen Luft bewege, Einkäufe erledigen muss, mich auf dem Weg zur Arbeit befinde oder ähnliches, so halte ich gerne Abstand einen Mindestabstand von 1,50 Metern. Ich bin bemüht freiwiliig den Abstand auf 2,00 Meter zu erhöhen wo es geht.

III. Bewege ich mich im öffentlichen Raum (z.B. um frische Luft zu tanken), so halte ich mich dort grundsätzlich alleine auf. Lediglich mit meinen Lieben, die mit mir im selben Haushalt leben oder einer anderen Begleitperson (weil ich Hilfe benötige) werde ich mich in der Öffentlichkeit bewegen. Mir ist bewusst, dass bei Nicht-Einhaltung dieser Regel entsprechende Sanktionen und Strafen durch Ordnungsämter und Polizei erfolgen können. Ich begrüße diese Maßnahmen sehr, da Zuwiderhandlungen für mich absolut Tabu sind!

IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben mir selbstverständlich weiter möglich. Ich überlege jedoch zuvor, ob diese wirklich nötig sind und minimiere diese auf ein absolutes Minimum.

V. Ich verurteile unsoziales Handeln wie Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen. Ich weiß, dass dies in Anbetracht der Lage absolut inakzeptabel ist. Daher werde persönlich solche Ansammlungen gar nicht ermöglichen oder besuchen.

VI. Mir ist bewusst, dass Gastronomiebetriebe geschlossen sind. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Sollte ich dieses Möglichekeit nutzen, so werde ich auch hier immer auf einen größtmöglichen Abstand zu meinen Mitmenschen achten.

VII. Mir ist bewusst, dass ich mein Leben auch im Bereich der Dienstleistungender Körperpflege, wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnlicher Betriebe nicht nutzen kann, da diese geschlossen sind, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Hier werde ich mich bei Bedarf direkt bei den entsprechenden Firmen und Ansprechpartnern informieren.

VIII. Als Artbeitgeber und/ oder Arbeitnehmer achte ich persönlich darauf, dass in allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr die Hygienevorschriften eingehalten werden und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden.

IX. Diese Gebote möchte ich mindesten die nächsten zwei Wochen in meinem täglichen Leben umsetzen. Mir ist bewusst, dass ich diese nach Ablauf der Zeit hinterfrage und meine persönlichen Maßnahmen je nach Situation dann anpasse, bzw. diese Gebote auch dann weiterhin umsetze.